Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW: überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Bauleistungen Straßenausbau Ulrichstraße und Schulstraße
Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW: überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Bauleistungen Straßenausbau Ulrichstraße und Schulstraße