Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung aufgrund von Rückerstattung von Fördergeldern an die Bezirksregierung Köln
Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Rückerstattung von Fördergeldern an die Bezirksregierung Köln